AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Auftragsannahme

Das Institut für Pflegepersonal Management  erbringt dem Auftraggeber folgende Leistungen:

  • Analyse der Ist-Situation (siehe Bedarfsprotokoll)
  • Personalsuche im Ausland (Pflegefachkräfte, Krankenpfleger und Krankenschwestern)
  • Personalvermittlung für die Pflegebranche
  • Auftraggeber- und Bewerberbetreuung bis zum Abschluss des Arbeitsvertrages mind. 6 Monate
  • Das Institut für Pflegepersonal Management garantiert dem Kunden, eine Arbeitsvertragsbindung mit dem/der Arbeitnehmer/in von mind. 2 Jahren

Die Auftragserteilung erfolgt ausschließlich in Schriftform im Rahmen eines Vermittlungsauftrages und bedarf der Unterzeichnung des Unternehmers (Auftraggeber genannt) und dem Institut für Pflegepersonal- Management   (Auftragnehmer genannt). Die Bewerbungsunterlagen der  Pflegefachkraft werden in anonymer Weise dem Auftraggeber vorgelegt. Die Einholung von Referenzen oder Informationen bezüglich der Bewerber, darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Institutes für Pflegepersonal-Management  bzw. des Bewerbers stattfinden.  Die Bewerberdokumente werden vom Auftraggeber vertraulich behandelt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens an das  Institut für Pflegepersonal-Management  zurückgegeben.

Während des gesamten Prozesses gelten sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

  1. Umsetzung des Vermittlungsauftrages

Das Institut für Pflegepersonal Management legt dem Auftraggeber  das/die  Bewerberprofile (anonym) im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen vor.  Die Kontaktdaten des Bewerbers und des Auftraggebers  werden ausschließlich nur mit Zustimmung des Instituts für Pflegepersonal-Management ausgetauscht.

  • Das Institut für Pflegepersonal-Management ist für die Vereinbarung des Vorstellungstermins zuständig. Das Institut für Pflegepersonal-Management nimmt an der Vorstellungsrunde und an dem Bewerbungsgespräch teil.
  • Die Flug- oder Fahrtkosten für Bewerber werden vom Auftraggeber übernommen und betragen pauschal 150 €. Die Übernahme dieser Kosten durch das Institut für Pflegepersonal-Management ist ausgeschlossen.
  • Die Unterbringungskosten während der Hospitationsphase werden vom Auftraggeber übernommen oder es wird alternativ eine Unterkunft zur Verfügung gestellt.

 

  1. Vermittlungskosten für Pflegefachkräfte, für Auftraggeber (Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste)

Die Dienstleistung und die  Vermittlung des  Institutes für Pflegepersonal Management ist für Pflegefachkräfte kostenfrei.

Das Honorar für ein Mandat beträgt 3.000,- Euro (netto). Die Honorierung versteht sich zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Das Honorar ist in zwei Raten zu gleichen Teilen zu zahlen. Die Raten sind zur Zahlung fällig:

  1. Rate bei Arbeitsantritt (Zahlung erfolgt am 1. Arbeitstag)
  2. Rate bei Erhalt der Anerkennung des Berufes

Rechnungen sind bei Erhalt sofort fällig und ohne Abzug zu begleichen.

Kündigt der Auftraggeber den mit dem Institut für Pflegepersonal Management bestehenden Vermittlungsauftrag vorzeitig, d. h. vor Beendigung der Vermittlung, trägt der Auftraggeber alle dem Institut für Pflegepersonal Management im Rahmen dieses Auftrages entstandenen Kosten. Diese werden dem Auftraggeber in aufgeschlüsselter Form inklusive eine Aufwandspauschale  in Rechnung gestellt.

Kündigt der Arbeitnehmer den bestehenden Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder innerhalb der Probezeit (max. 6 Monate), verpflichtet sich das Institut für Pflegepersonal Management für einen Ersatz zu sorgen. Die angeforderte Qualifikation des Arbeitnehmers bleibt hiervon unberührt.

Die Ersatzstellung des Mitarbeiters  erfolgt durch das Institut für Pflegepersonal Management nur einmal.

Die Vermittlung von ausländischen Fachkräften erfolgt durch das Institut für Pflegepersonal Management nur im Rahmen einer Vollzeit-Beschäftigung.

Wird das Institut für Pflegepersonal Management mit einem umfangreichen Projekt beauftragt, (z.B. mehrere Stellen zu besetzen, Abschluss eines Kooperationsvertrages mit  der Trägerschaft etc.), ermöglichen diese Besonderheiten der Zusammenarbeit, einen gesonderten Vermittlungsvertrages mit gesonderten AGBs.

Der Auftraggeber erklärt sich bereit für die aus dem Ausland  einreisenden Pflegefachkräfte folgende Leistungen zu gewährleisten:

Zahlungsvoraussetzungen

Das Institut für Pflegepersonal-Management nimmt seine Tätigkeit  erst dann auf, wenn der Vermittlungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet ist.

Die Rechnungssumme wird bei Fälligkeit, auf ein vom Auftragnehmer genanntes Konto  überwiesen.

Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, der vom  Institut für Pflegepersonal Management erbrachten Leistungen.

Weitergabe von Informationen

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Auftragsausführung, dem Institut für Pflegepersonal-Management zwecks Personalsuche, Informationen und Informationsmaterial (Flyer, Prospekte, etc.) bezüglich Einrichtung/ Klinik/Krankenhaus/ambulanter Pflegedienst zur Verfügung zu stellen.

Das Institut für Pflegepersonal-Management verpflichtet sich vertraulich und sorgfältig mit diesen Informationen und dem Informationsmaterial umzugehen. Diese werden ausschließlich zweckmäßig und für die Gewinnung von Pflegefachkräften angewendet.

Kündigung des Vermittlungsauftrages

Kündigt der Auftraggeber einem mit dem Institut für Pflegepersonal-Management abgeschlossenen Vermittlungsvertrag, so ist ihm die Anstellung eines vom IPPM  vorgeschlagenen Kandidaten in einem Zeitraum von 2  Jahren untersagt.

 

AGB gültig ab 04/2016